Zulassung zum Studiengang


Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang sind:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit folgenden Abschlüssen:
    • Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 oder
    • erste Juristische Prüfung mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 (in der Gesamtnote von Staats- und Universitätsprüfung) oder
    • gleichwertiger Abschluss mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit (über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss)
  • Mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
  • Nachweis der studiengangsspezifischen Eignung in einem Eignungsverfahren.

Eignungsverfahren zum Studiengang


Vor der Zulassung wird ein Eignungsverfahren durchgeführt. Damit soll festgestellt werden, ob der Bewerber (m/w/d) über hinreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die einen erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungsstudiengangs „Master of Laws Legal Tech (LL. M. Legal Tech)“ erwarten lassen. Ergibt sich die Eignung bereits aus den Angaben im Bewerbungsbogen, kann der Bewerber (m/w/d) zugelassen werden. Anderenfalls wird er zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber (m/w/d) schriftlich mitgeteilt. Bei einer Ablehnung kann es einmal wiederholt werden.

Auswahlgespräch im Eignungsverfahren


Das Auswahlgespräch dauert 15 Minuten. Es wird von einem Hochschulprofessor und einem Beisitzer in deutscher Sprache geführt. Darin soll individuell überprüft werden, ob der Bewerber (m/w/d) über hinreichend Methoden- und Fachwissen verfügt und interdisziplinär arbeiten kann, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen.

Qualifizierte Berufserfahrung


Der Studiengang LLM Legal Tech ist ein Weiterbildungsstudiengang. Deshalb kann nur teilnehmen, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung verfügt. Das kann zB eine juristische Tätigkeit als Anwalt oder als Mitarbeiter in einem Unternehmen oder bei einer Behörde sein. Die Beschäftigung mit Fragen der Digitalisierung des Rechts wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Gleichwertiger Abschluss zum Jur. Staatsexamen


Gleichwertiger Abschluss zum Ersten Juristischen Staatsexamen bzw. zur Ersten Juristischen Prüfung oder zum Zweiten Jursitischen Staatsexamen ist jeder erste berufsqualifizierende juristische Hochschulabschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten.

Bewerber mit einem juristischen Hochschulabschluss von weniger als 240 Leistungspunkten können zugelassen werden, wenn sie die (im Umfang von 60 Leistungspunkten) fehlende Eignungskompetenz durch qualifizierte berufspraktische Erfahrungen nachweisen. Als qualifizierte berufspraktische Erfahrung gilt eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach Abschluss des Erststudiums. Einschlägig sind Berufserfahrungen im juristischen Umfeld, bevorzugt mit Bezug zur Digitalisierung des Rechts. Absolvierte Praktika oder Berufsausbildungen können zu Teilen angerechnet werden, wenn sie inhaltlichen Bezug zum Studiengang aufweisen. Die Einschlägigkeit ist anhand von Arbeits-/Praktikumsvertrag, Arbeits-/Praktikumszeugnissen, Stellenbeschreibungen und ähnlichen Dokumenten glaubhaft nachzuweisen.

Bewerber mit einem juristischen Hochschulabschluss von weniger als 240 Leistungspunkten, können die (im Umfang von 60 Leistungspunkten) fehlende Eignungskompetenz auch durch zuvor erfolgreich abgeschlossene einschlägige akademische Weiterbildungen (Art. 56 Abs. 6 BayHSchG) nachweisen. Das können Modulstudien oder Zusatzstudien sein, die mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen werden.

Der Kompetenznachweis über qualifizierte berufspraktische Erfahrungen kann mit dem über Weiterbildungen kombiniert werden. Über den hinreichenden Nachweis entscheidet der Prüfungsausschuss im jeweiligen Einzelfall. Dazu sollten Bewerber frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen.

Bewerbungsunterlagen


Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung zum Studiengang LL. M. Legal Tech und Bewerbung zum Eignungsverfahren
    hier herunterladbar
  • (Beglaubigte) Kopie des Zeugnisses über das Erste Juristische Staatsexamen oder die Erste Juristische Prüfung (mit einer Punktzahl von mindestens 5,5) oder des gleichwertigen Abschlusses (mit mindestens 8 Semestern Regelstudienzeit und Mindestnote 2,5)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Nachweis über die mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen für das Eignungsverfahren
    hier herunterladbar
  • Kopie der Unterlagen/Zeugnisse, mit denen die Angaben im Bewerbungsbogen für das Eignungsverfahren nachgewiesen werden
  • Einseitiges Motivationsschreiben (Essay) in welchem insbesondere ausgehend von den bisherigen einschlägigen theoretischen und/oder praktischen Erfahrungen die fachwissenschaftliche und berufliche Ausrichtung des Bewerbers dargestellt wird; die Forschungserfahrung kann sich z.B. auf erfolgreich absolvierten Veranstaltungen des Erststudiums, darüber hinausgehender fachlicher Weiterbildung und Praktika gründen; die praktische Erfahrung kann sich auf eine einschlägige berufliche Tätigkeit gründen. Dabei kann auf die Angaben im Bewerbungsbogen Bezug genommen werden.

Die Beglaubigungen sind vorzunehmen durch einen Notar, eine Gemeinde, die Ausstellungsbehörde der Urkunde oder durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines Gerichtes. Bitte beachten Sie, dass wir keine anwaltlichen Beglaubigungen zulassen können.

Fristen


Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang und zum Eignungsverfahren sind für den Studienbeginn bis zum 15. Juni (Ausschlussfrist) an das Studiengangsekretariat zu stellen.

Zulassungsordnung


Das Eignungsverfahren ist in einer Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Weiterbildungsstudiengang LL.M. Legal Tech geregelt. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.

Einschreibung an der Universität Regensburg


Nach der Zulassung müssen Sie sich bei der Universität Regensburg immatrikulieren. Damit sind Sie eingeschriebener Studierender beim Masterstudiengang LL. M. Legal Tech und können die nach dem Modulhandbuch vorgesehenen Veranstaltungen besuchen und die zum Erwerb des Titels notwendigen Prüfungen erbringen. Zugleich sind Sie ordentlich Studierender an der Universität Regensburg und können sämtliche Leistungen (Bibliothekszutritt, Nutzung der digitalen Datenbanken, Mensabesuch, RVV-Semesterticket usw.) nutzen. Hierfür fallen Gebühren von derzeit  150  Euro pro Semester an.

Noch Fragen?


Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie individuelle Besonderheiten mit uns klären? Dann schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 941 943-2647 an.

Studiengebühren


Die Studiengebühren betragen insgesamt 9.980 Euro.

Die Gebühr ist in zwei gleichen Raten zu je € 4.990,00 zu entrichten. Die erste Rate ist mit der Immatrikulation, die zweite Rate ist zum Zeitpunkt der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester fällig.

Bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Masterstudiums besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren.

In den Studiengebühren sind die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Regensburg enthalten.

Die Einzelheiten der Gebührenfestsetzung finden Sie hier.

Steuerliche Aspekte


Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.

Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich günstig auswirken. Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, der Arbeitnehmer seinerseits muss die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

FAO-Bescheinigungen


Fachanwälten werden für die Teilnahme an geeigneten Modulen auf Wunsch Bescheinigungen nach § 15 FAO ausgestellt.