Am Ende der Module 1, 2, 4, 5, 6, 8 werden die Kursinhalte in Form einer Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und/oder kleineren Fällen zu den vorangegangenen Vorlesungen. Multiple Choice ist als Prüfungsform ebenfalls möglich.
Am Ende der Pflichtmodule 3 und 7 werden zur Anwendung und Vertiefung der Kursinhalte Aufgaben zur häuslichen Ausarbeitung gestellt, die innerhalb von vier Wochen nach ihrer Ausgabe in schriftlicher Form abzuliefern sind. Die Arbeit soll einen Umfang von maximal 30 Seiten aufweisen.
Die Masterarbeit soll in der Regel im zweiten Semester angefertigt werden. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein rechtliches Problem aus den Legal Tech/ Digital Law nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und ihre Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen. Das Thema soll von den Studierenden möglichst selbst gewählt werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate. Die Masterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und soll einen Umfang von 120.000 Zeichen nicht überschreiten.
Zu allen Prüfungsleistungen gibt es einen Wiederholungsversuch. Einmalig kann eine Prüfungsleistung auch zweimal wiederholt werden. Die Nachschreibetermine für die Klausuren des ersten Semesters liegen am Ende des zweiten Semesters, die des zweiten Semesters am Ende des Studiengangs. Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung – etwa zur Notenverbesserung – ist nicht zulässig. Wird eine Masterarbeit nicht bestanden, kann sie ebenfalls einmal wiederholt werden.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das folgende Notensystem verwendet:
1 = sehr gut: (eine hervorragende Leistung)
2 = gut: (eine Leistung, die erheblich über den Anforderungen liegt)
3 = befriedigend: (eine Leistung, die den Anforderungen entspricht)
4 = ausreichend: (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
5 = nicht ausreichend: (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt)
Zur differenzierten Bewertung der Leistungen können die Noten um 0,3 erhöht oder verringert werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws Legal Tech“ (LL.M. Legal Tech) steht für eine deutschlandweit einmalige wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses Mastergrades werden die Absolventen Experten im Legal Tech und Digital Law, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten.
Fachanwälten werden für die Teilnahme an geeigneten Modulen auf Wunsch Bescheinigungen nach § 15 FAO ausgestellt.