
Prof. i.R. Dr. Reinhard Greger
Studium der Rechtswissenschaft, Assistententätigkeit und Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg. 1978 Eintritt in den bayerischen Justizdienst. Bis 1993 Richter und Staatsanwalt in München sowie Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, anschließend Richter am Bundesgerichtshof. 1996 Berufung auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit der Universität Erlangen-Nürnberg; seit 2003 zugleich Mitvorstand des dortigen Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis. Seit 2011 im Ruhestand. Forschungsschwerpunkte: Modernisierung des Zivilprozesses, außergerichtliche Streitbeilegung.