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Dr. Johannes Bader

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg sowie dem King’s College London. Zweites Staatsexamen 2009. Promotion zum Thema „arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht“ 2010. Richter seit 2011. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht 2014-2016. Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg 2016-2018. Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsführender Richter beim Arbeitsgericht Stuttgart 2019, zuständig insbesondere für Fragen der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs. Seit 2019 Mitglied der Arbeitsgruppe elektronische Akte der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg.