blog image

Dr. Eberhard Natter

Jahrgang 1956, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz von 1976 bis 1982 im Rahmen der damaligen einstufigen Juristenausbildung, 1982 bis 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Konstanz und Berlin, Promotion im Jahr 1987, 1986 bis 1990 Referent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den Referaten „Unternehmensmitbestimmung“ und „Betriebsverfassungsrecht“, 1990 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht in Kassel, nach kurzer Tätigkeit im Jahr 1991 als Referent beim Sozialministerium Baden-Württemberg Eintritt in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit Anfang November 1991 beim Arbeitsgericht Stuttgart, Anfang 1995 Wechsel an das Arbeitsgericht Karlsruhe als ständiger Vertreter des Direktors, 1998 Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe, Anfang 2002 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und im Herbst 2002 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts, seit Ende 2010 Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, in dieser Funktion seit 2013 Mitwirkung an der Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs, Pilotierung der führenden elektronischen Akte seit Mai 2016 und Abschluss der Einführung im April 2019 als erste Flächengerichtsbarkeit in der Bundesrepublik, Autor von verschiedenen Fachbeiträgen, u.a. zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte.